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Informationen für Bürgerinnen und Bürger rund um das Schiedsamt

 

 

Streitschlichtung ohne Polizei, Rechtsanwalt und Gericht

Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Streitschlichtungsstelle, die bei

  • Nachbarschaftskonflikten (z. B. Lärm, Gartenzaun, Bepflanzung), 
  • bei Straftaten (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung)  und
  • bei Verstoß im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes

eingeschaltet werden muss, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Bei einem Schlichtunggespräch beim Schiedsamt kann eine Streitigkeit mit einem Vergleich beigelegt werden, der genauso wie ein Gerichtsurteil 30 Jahre vollstreckbar ist. Das Verfahren beim Schiedsamt bleibt anonym und kann bei Bedarf unter Einbeziehung von Beiständen oder der Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden.

Flyer - Sie haben Streit? (Download)       
Ablauf einer Schlichtung


Wie komme ich zu einem Schlichtungsgespräch ?

Ganz wichtig ist, dass Sie den Namen und die Anschrift haben, gegen den Sie vorgehen möchten. Schiedspersonen ist es verboten dieses für Sie zu ermitteln.

Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.

Die Adresse der zuständigen Schiedsperson außerhalb unserer Bezirksvereinigung können Sie auch bei den Amtsgerichten, den Rechtsämtern oder Polizeidienststellen erfragen.

Schiedspersonensuche

 

Wie werde ich selber Schiedsfrau bzw. Schiedsmann?

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und steht unter der Aufsicht des örtlichen Amtsgerichts.

Bewerbung

NRW-Telefonaktion für Bürgerinnen und Bürger

RechtSpecial "Schlichten statt Richten!" Service des NRW-Justizministeriums und NRW-direkt

Es ist nicht immer leicht sein Recht durchzusetzen. Zunehmend werden zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Nachbarn vor die Gerichte gebracht und dort bis zum letzten Richterspruch verhandelt. Neben dem finanziellen Risiko leiden darunter insbesondere die zwischenmenschlichen Beziehungen. Im Vergleich dazu sind die Alternativen der Vorgerichtlichen Streitschlichtung oft schneller, kostengünstiger und für die Betroffenen auch effektiver. Vor diesem Hintergrund hat das Justizministerium und NRWdirekt, das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung, den Service "Schlichten statt Richten" für Nordrhein.Westfalen.   

Jeden ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr        Tel.: 0211 / 837-1915 (0,09Cent/Minute) beantwortet ein Team von Schiedsexperten alle Fragen zur vorgerichtlichen Streitschlichtung am Telefon. Dabei geht es um Nachbarschaftsstreitigkeiten "über den Gartenzaun", den Ablauf von Schlichtungsverfahren bis hin zu den Zuständigkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Die Telefonaktion findet statt im Rahmen des Bürger- und Service Center "NRWdirekt" unter Beteiligung von Schiedspersonen aus den BDS Bezirksvereinigungen Düsseldorf und Münster.

 

 

 

 

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